Diesen Antrag wies das Versicherungsgericht mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. September 2023 ab. Das Bundesgericht trat mit Urteil 8C_645/2023 vom 2. November 2023 nicht auf die dagegen erhobene Beschwerde ein. Mit Urteil VBE.2023.353 vom 28. November 2023 trat das Versicherungsgericht schliesslich nicht auf die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung vom 4. August 2023 ein. -3-