1.2. Mit Schreiben vom 15. Mai 2023 informierte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer, dass sie die Einholung eines polydisziplinären Gutachtens bei der asim, Basel, beabsichtige, gab ihm die vorgesehenen Experten sowie den vorgesehenen Fragenkatalog bekannt und räumte ihm die Gelegenheit ein, innert 10 Tagen allfällige Einwendungen zu erheben. Den Antrag des Beschwerdeführers vom 29. Juni 2023, mit der Begutachtung zuzuwarten beziehungsweise das entsprechende Verfahren zu sistieren, wies die Beschwerdegegnerin mit Zwischenverfügung vom 4. August 2023 ab und entzog einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung.