6.4.4. Gestützt auf die LSE 2020, Total, Männer, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2021 (vgl. Tabelle T 1.1.10, "Nominallohnindex, Männer 2011-2023" des BfS, Total), der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für das Jahr 2021 (vgl. Tabelle T 03.02.03.01.04.01 "Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen" des BFS, Total, 2021), der dem Beschwerdeführer zumutbaren Arbeitsfähigkeit von 70 % (vgl. E. 5.5. hiervor) und eines Abzugs vom Tabellenlohn in der Höhe von 5 % (vgl. E. 6.4.3. hiervor) ergibt sich ein Invalideneinkommen von Fr. 43'439.20 (Fr. 5'261.00 x 12 x 41.7/40 x 106/106.8 x 0.7 x 0.95).