Dass der Gutachter für eine adaptierte Tätigkeit keine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit vornehmen könne, da zu viele Inkonsistenzen mit nicht nachvollziehbaren Einschränkungen vorliegen würden, sei plausibel. Die Beobachtungen von Inkonsistenzen und einer mehrfach dokumentierten Aggravationsneigung würden sich seit vielen Jahren durch mehrere Fachgebiete ziehen und könnten gemäss dem aktuellen psychiatrischen Teilgutachten nicht allein der Persönlichkeitsveränderung zugeordnet werden (VB 311 S. 3).