Auch der neurologische ABI-Gutachter wies darauf hin, dass Konsistenz und Plausibilität in der Untersuchungssituation überhaupt nicht gegeben seien. Er gehe von einer nicht authentischen Beschwerdepräsentation aus. Inwieweit dies bewusstseinsnah oder -fern erfolge, müsse psychiatrischerseits beurteilt werden. Erwähnenswert sei aber das nicht relevant auffallende Betreten des Untersuchungszimmers im Gegensatz zum Verhalten während der expliziten Prüfung der einzelnen Funktionen. Offenbar habe die Kraft an den Händen fünf Wochen vor der gutachterlichen Untersuchung eigentlich zuverlässig untersucht werden können, wohingegen dies aktuell nicht mehr möglich gewesen sei.