Zahlreiche somatische Abklärungen hätten bis anhin kein organisches Korrelat für die geklagten Beschwerden aufgewiesen (VB 32 S. 29). Bei diesen handle es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Folgen der 1998 erlittenen HWS-Dis- torsion und nicht um eine zusätzliche selbstständige Gesundheitsstörung (VB 32 S. 33).