4.4. In der ursprünglichen Rentenverfügung vom 3. Oktober 2007, mit welcher dem Beschwerdeführer ab dem 1. Januar 1999 bei einem IV-Grad von 100 % eine ganze Rente zugesprochen worden war (VB 42), hatte sich die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen auf die Verfügung der Unfallversicherung (Suva) vom 10. Mai 2007 gestützt (VB 36 S. 2 ff.), in welcher festgehalten worden war, dass eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von -7-