1.3. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und liess den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem RAD begutachten (Gutachten der Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 15. März 2021). Nach Rücksprachen mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 2. Juli 2024 per 28. Februar 2019 auf. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 2. Juli 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3-