Abstützend auf die psychiatrische Beurteilung von Dr. med. C._____ sowie die somatische Einschätzung im BE- GAZ-Gutachten hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. Januar 2019 die Rente des Beschwerdeführers per 28. Februar 2019 auf. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.121 vom 6. Dezember 2019 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.