C._____, er empfehle eine weitere Behandlung auf der Orthopädie des Unispitals, da postoperativ eine lange Arbeit Reintegration nötig sein werde (vgl. VB 125.7 S. 3), darauf hin, dass eine Operation zumindest geplant gewesen war. Im Weiteren ist nicht ersichtlich, gestützt auf welche von Dr. med. C._____ erhobenen Befunde der RAD-Arzt Dr. med. B._____ seine für eine angepasste Tätigkeit attestierte Arbeitsfähigkeit von 100 % stützt (VB 127 S. 3). Aus dem Bericht von Dr. med. C._____ vom 8. November 2023, auf den Dr. med. B._____ verwies (VB 127 S. 3), lassen sich nämlich weder konkrete Angaben zur Arbeitsfähigkeit noch zu einem möglichen Belastungsprofil entnehmen.