zuordnen oder die Sache allenfalls an den Verwaltungsträger zurückzuweisen, damit dieser im Verfahren nach Art. 44 ATSG eine Begutachtung veranlasse (Beschwerde S. 8 f.). 6.2. 6.2.1. Der Versicherungsmediziner der SUVA, Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, hatte den Beschwerdeführer am 21. Februar 2023 untersucht. In seiner darauf gestützten Beurteilung vom 27. Februar 2023 führte Dr. med. D._____ aus, -6-