diese körperlich schwere Tätigkeit sei dauerhaft nicht mehr zumutbar. In einer wechselbelastenden, körperlich leichten Tätigkeit ohne Überkopfarbeiten, ohne monotone repetitive Tätigkeiten, ohne längere Haltearbeiten mit angehobenem rechten Arm und ohne das Tragen bzw. Anheben von Gewichten über drei Kilogramm sowie ohne Belastungen des Biceps rechts bestehe aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Rückblickend habe vom 16. Juli 2021 bis 6. Dezember 2022 auch für angepasste Tätigkeiten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Anschliessend könne dem Verlauf der Arbeitsunfähigkeit analog der Steigerung im Aufbautraining bis zum 1. Juni 2023 gefolgt werden.