Zudem unterstützte sie den Beschwerdeführer für die Zeit vom 6. März bis 19. Juni 2023 mit beruflichen Massnahmen, während denen dieser ein Taggeld bezog. Gestützt auf die medizinischen Akten sowie eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 1. Februar 2024 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 3. Juli 2024 von 1. Juli 2021 bis 30. September 2023 eine ganze sowie von 1. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 eine Rente in Höhe von 55 % einer ganzen Rente zu und wies einen darüberhinausgehenden Anspruch ab.