1. Der 1975 geborene, zuletzt als temporärer Abbruchmitarbeiter tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 15. Januar 2021 aufgrund eines Unfalls mit Verletzung der rechten Schulter bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische sowie berufliche Abklärungen und zog mehrmals die Akten der Unfallversicherung bei. Zudem unterstützte sie den Beschwerdeführer für die Zeit vom 6. März bis 19. Juni 2023 mit beruflichen Massnahmen, während denen dieser ein Taggeld bezog.