nicht verifizierte Interpretationen lägen nicht vor (VB 23 S. 3). 2.1.2. In seiner Aktenbeurteilung vom 8. April 2024 nahm Dr. med. B._____ zu den neu eingereichten Arztberichten Stellung und kam zum Ergebnis, dass von medizinischer Seite keine Einwände vorgetragen worden seien und keine weiteren medizinischen Abklärungen angezeigt seien (VB 39 S. 4).