Kein Behandelnder könne über objektivierbare Funktionsdefizite berichten, weshalb kein invalidisierender Gesundheitsschaden vorliege. Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit führte Dr. med. B._____ aus, lange vor Ablauf des Wartejahres per 13. Oktober 2023 bestehe auch in einer angepassten Tätigkeit bis aktuell eine 100-prozentige Arbeitsfähigkeit. Eine angepasste Tätigkeit sei wechselbelastend, körperlich leicht bis mittelschwer und ohne Zwangshaltungen für die Wirbelsäule. Mit Blick auf die Einschätzung der ressourcenorientierten Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit seien Diskrepanzen nicht erkennbar, anderslautende Beurteilungen ohne intuitive oder