2.1. 2.1.1. Dr. med. B._____ hielt in seiner Aktenbeurteilung vom 10. Oktober 2023 fest, es bestehen altersassoziierte degenerative HWS- und LWS-Verän- derungen ohne jedwede neurologische Pathologie (VB 23 S. 2). Eine über den 13. April 2023 hinausreichende Arbeitsunfähigkeitsdauer in der angestammten und körperlich leichten Tätigkeit als Mechaniker/Maschinenführer lasse sich nicht nachvollziehen. Diese Einschränkung orientiere sich ausschliesslich an der diagnose- und defizitorientierten Interpretation des Hausarztes. Kein Behandelnder könne über objektivierbare Funktionsdefizite berichten, weshalb kein invalidisierender Gesundheitsschaden vorliege.