16 ATSG) basierend auf den Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers des Jahres 2021 (VB 74.1 S. 5) ein Valideneinkommen von Fr. 63'700.00. Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Tabelle TA1 des Jahres 2020, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2021, der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit, einer Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 80 % und einem Abzug vom Tabellenlohn von 10 % auf Fr. 47'032.00 fest.