fund gezeigt. Das aktenanamnestisch vorbeschriebene Störungsbild eines Asperger-Syndroms sei zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht mehr vorhanden gewesen. Betreffend das vorbeschriebene POS bzw. ADHS hätten ebenfalls keine Anhaltspunkte mehr gefunden werden können. Zwar liege eine neuropsychologische Testung vor, die Einschränkungen des kognitiven Funktionsniveaus ergeben habe, welche jedoch in erster Linie auf die chronisch-entzündliche Nervenerkrankung MS zurückzuführen sei. Die Diagnose ADHS im Erwachsenenalter könne nicht gestellt werden.