vom Juni 2023 (gemeint wohl Juni 2022; vgl. den Bericht des Kantonsspitals E._____ vom 7. Juni 2022 in VB 118 S. 43) ausging (VB 134 S. 4). Dies stehe gemäss dem neurologischen ABI-Gutachter im Gegensatz zum stabilen Verlauf seit der Einstellung auf Zeposia und es sei nicht nachvollziehbar, dass das kognitive Defizit innerhalb eines Jahres derart zugenommen hätte. Dagegen spreche sodann auch die fortgesetzte Teilnahme am Strassenverkehr, die sich mit einer mittelschweren Einschränkung nicht vereinbaren liesse (VB 156 S. 49). Diese Ausführungen sind schlüssig. Der Beschwerdeführer gab anlässlich der Begutachtung sodann selbst an,