4.2. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers berücksichtigte der neurologische Gutachter die angegebene Schmerzsymptomatik und stellte diese auch nicht in Abrede (vgl. Beschwerde S. 4 f.). So führte der Gutachter unter anderem aus, im Vordergrund der Beschwerden stünden Schmerzen und Dysästhesien in den Beinen. Diese Symptome seien anlässlich einer Myelitis im Rahmen einer 2010 sich erstmalig manifestierenden und diagnostizierten Multiplen Sklerose aufgetreten. Betreffend Dysästhesien ("[…] Form der Sensibilitätsstörung mit [spontanen oder provozierten] abnormen, unangenehmen Sinneswahrnehmungen […]"; vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 269. Aufl.