(Bericht vom 10. August 2023). Des Weiteren liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch das ABI, Basel, bidisziplinär (psychiatrisch-neurologisch) begutachten (Gutachten vom 23. Januar 2024). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 6. August 2024 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung des Beschwerdegegnerin vom 06.08.2024 sei aufzuheben.