5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist in teilweiser Gutheissung der Beschwerde der angefochtene Einspracheentscheid vom 22. Dezember 2023 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung und zur allfälligen Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG).