3.1.6. Im Weiteren enthalten die Akten einen – von beiden Parteien unterzeichneten – Arbeitsvertrag zwischen dem Beschwerdeführer und der B._____ AG aus dem Jahr 2019, in welchem der Beschwerdeführer für dieselbe Tätigkeit als Koch ab 1. April 2019 in Vollzeit und unbefristet zum Bruttolohn von Fr. 4'800.00 angestellt gewesen ist.