Keine der Lohnabrechnung wurde vom Beschwerdeführer unterzeichnet. Auf die Bitte der Beschwerdegegnerin um Nachreichung der unterzeichneten Stundenrapporte und deren Nachfrage, weshalb die Lohnabrechnungen vom Beschwerdeführer nicht unterschrieben seien, antwortete die Treuhandfirma der B._____ AG, dass die Lohnabrechnungen im Auftrag und anhand der Informationen und Angaben des Kunden (B._____ AG) erstellt worden seien und die Auszahlung des Lohns sowohl 2020 als auch 2021 gemäss Buchhaltung in bar erfolgt sei. Weitere Unterlagen lägen ihr nicht vor (VB 118).