Mit Verfügung vom 20. Juli 2023 forderte die Beschwerdegegnerin vom Beschwerdeführer zu viel ausgerichtete Leistungen für die Monate September bis Dezember 2020 sowie Mai und Juni 2021 in der Höhe von insgesamt Fr. 7'440.10 zurück. Die dagegen erhobene Einsprache des Beschwerdeführers vom 5. September 2023 wies die Beschwerdegegnerin nach weiteren Abklärungen mit Einspracheentscheid vom 22. Dezember 2023 ab.