2. 2.1. Mit Eingabe vom 2. September 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen diese Verfügung und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 09.07.2024 sei aufzuheben. 2. Die Behandlungskosten seien von der IV übernommen werden. 3. Wegen der Geringfügigkeit der Streitsumme, und die nicht zuletzt die finanzielle Situation des Beschwerdeführers seien keine Gerichtsgebühren etc. zu erheben. 4. Unter Entschädigungs- und Folgekosten (Beschwerdeschrift 3¼ Sunden)."