"Aussage der ersten Stunde", vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_161/2019 vom 28. Juni 2019 E. 5.4.3; 9C_481/2018 vom 17. August 2018 E. 3.2.1). Zugunsten der Beschwerdeführerin ging der Abklärungsdienst davon aus, die Beschwerdeführerin sei seit einer Rückenoperation im Jahr 2018 eingeschränkt, zumindest bis zu diesem Zeitpunkt könne die negative Einkommensentwicklung nicht im Zusammenhang mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung gesehen werden (VB 41 S. 1), und stützte sich folglich auf die in den Jahren 2014 bis 2017 erzielten Einkommen ab.