das Valideneinkommen gestützt auf die bisherige Tätigkeit als Geschäftsführerin und Inhaberin des eigenen Unternehmens anhand der Angaben im individuellen Konto (IK) der Beschwerdeführerin und unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung seit dem Eintragungsjahr bis zum Jahr 2022 (mangels Angaben für das Jahr 2023). Dabei errechnete die Beschwerdegegnerin ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 25'220.00. Gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, Frauen, unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von