3.2. Gestützt auf seine Untersuchung sowie die weiteren medizinischen Akten nahm Prof. Dr. med. B._____ am 3. Januar 2024 eine versicherungsmedizinische Würdigung vor und führte aus, aus dem letzten neurologischen Bericht von Oktober 2022 (VB 18 S. 3 f.) gehe hervor, dass die Beschwerdeführerin vor allem unter Gleichgewichtsstörungen leide. Der neurologische Bericht sei klar und sachlich abgefasst und für den RAD nachvollziehbar, wobei sich der Befund anlässlich der Untersuchung des RAD vom 3. Januar 2024 bestätigt habe.