2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Juni 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 27.6.2024 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen nach IVG, namentlich eine Invalidenrente ab Anspruchsbeginn, zu gewähren. 2. Eventuell sei eine verwaltungsexterne medizinische Begutachtung durchzuführen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin."