2.2. Mit Vernehmlassung vom 11. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 24. Dezember 2024 hielt die Beschwerdeführerin an ihrer Beschwerde fest. Mit Duplik vom 20. Januar 2025 bekräftigte die Beschwerdegegnerin ihren Antrag auf Beschwerdeabweisung. 2.4. Mit Eingabe vom 13. Februar 2025 hielt die Beschwerdeführerin wiederum an ihrer Beschwerde fest. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. April 2025 wurde B._____ im Verfahren beigeladen und ihm wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2.6. Mit Eingabe vom 14. Mai 2025 beantragte der Beigeladene sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde.