In seiner Aktennotiz vom 18. Juli 2023 attestierte er eine Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit, die nahezu bei 100 % liegen sollte (VB 95), ehe er in seiner Aktennotiz vom 13. März 2024 festhielt, bei gut und schmerzarm funktionierenden künstlichen Gelenken könne mit einer angepassten Tätigkeit von ca. 50 % gestartet werden (VB 104 S. 2). Den verschiedenen in den Raum gestellten Beurteilungen kann jedoch nicht entnommen werden, für welche konkreten Zeiträume diese verschiedenen Einschätzungen zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit gelten. Damit fehlt es an einer nachvollziehbar begründeten retrospektiven medizinischen Entscheidgrundlage.