Handle es sich um eine vorwiegend sitzende Tätigkeit, z. B. Erledigung administrativer Aufgaben, dann könne von einer Arbeitsfähigkeit gesprochen werden, die nahezu bei 100 % liegen sollte. Dabei würden die Angaben aus dem Arztbrief des Operateurs herangezogen, die dieser am 16. Mai 2023 gemacht habe. Danach sei keine wesentliche Einschränkung funktioneller Art im Bereich der vier endoprothetisch ersetzten Gelenke zu erkennen (VB 95).