In seiner Aktennotiz vom 17. Juli 2023 verwies Prof. Dr. med. C._____ auf den Sprechstundenbericht von Prof. Dr. med. I._____ vom 16. Mai 2023, wonach noch Beinbeschwerden am linken Kniegelenk und am Rückfuss bestünden und am teilversteiften Fuss Schwellungen und Dolenz an der Fussinnenseite vorhanden seien. Als Tapeziererin im Sinne einer hauptsächlich stehenden Tätigkeit mit Beugen/Strecken des Rumpfes, wechselndem Untergrund usw. sei eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr auszusprechen. Handle es sich um eine vorwiegend sitzende Tätigkeit, z. B. Erledigung administrativer Aufgaben, dann könne von einer Arbeitsfähigkeit gesprochen werden, die nahezu bei 100 % liegen sollte.