Vor dem Ersatz des rechten Kniegelenks habe dort eine schwerwiegende Gonarthrose bestanden, die durch den Gelenkersatz korrigiert worden sei. Mithin habe diese Entwicklung auch Konsequenzen für die Arbeitsfähigkeit. Diese könnte als wenigstens teilweise für eine angepasste Tätigkeit bestehend angenommen werden, wenn nicht jetzt eine schwerwiegende Gonarthrose links bestehen würde. Prospektiv sei davon auszugehen, dass nach Ersatz auch des rechten (recte: gemeint wohl des linken [vgl. VB 48 S. 3]) Kniegelenks im kommenden Winter weitgehende Beschwerdefreiheit für jedwede Art des Stehens und Gehens wie auch Sitzens möglich sei. Die Arbeitsfähigkeit sei dann neu einzuschätzen.