In seiner Aktenbeurteilung vom 2. November 2021 hielt Prof. Dr. med. C._____ fest, die 55-jährige Beschwerdeführerin sei mit drei Endoprothesen an den unteren Extremitäten versehen: zwei gut funktionierenden Totalprothesen der oberen Sprunggelenke und zurzeit noch mit einseitigem totalendoprothetischem Ersatz des rechten Kniegelenks, mit einer TPpflichtigen Gonarthrose auch des linken Kniegelenks. Dort solle im kommenden Winter schliesslich das vierte Kunstgelenk implantiert werden. Vor dem Ersatz des rechten Kniegelenks habe dort eine schwerwiegende Gonarthrose bestanden, die durch den Gelenkersatz korrigiert worden sei.