Aus dem Auszug aus dem individuellen Konto geht zudem hervor, dass die Beschwerdeführerin in den Jahren 2010 bis 2014 ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 43'186.00 erzielte. Vergleicht man das Jahreseinkommen der Beschwerdeführerin im Jahr 2012, welches Fr. 45'300.00 betrug und somit nahe am Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 liegt, mit dem Tabellenlohn der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2012 des Bundesamts für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 2, Baugewerbe, Frauen, für ein 100%-Pensum, so ergibt sich ein Arbeitspensum von 71 % (Fr. 5'331 x 12 = Fr. 63'972; Fr. 45'300.00 / Fr. 63'972.00 x 100 = - 11 -