Jahren, in denen das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit vergleichsweise tief war, das Einkommen aus der Tätigkeit bei der D._____ AG jeweils höher ausfiel (vgl. E. 5.3. hiervor). So betrug das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2013 lediglich Fr. 18'100.00, während das Einkommen aus der Anstellung bei der D._____ AG im gleichen Jahr bei Fr. 20'715.00 lag. Ebenso lag das selbständige Einkommen 2014 bei Fr. 23'700.00, während das unselbständige Einkommen aus der Anstellung bei der D._____ AG in diesem Jahr Fr. 20'116.00 betrug.