Laut eigenen Angaben habe die Beschwerdeführerin das Arbeitspensum ab 2016 wegen Fussgelenksproblemen laufend reduziert. In den vorliegenden medizinischen Akten werde zwar eine Instabilitätsproblematik mit Bandversorgung im Jugendalter erwähnt, regelmässige Behandlungen der OSG-Problematik im Erwachsenenalter seien jedoch erst ab Februar 2018 aktenkundig, und eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sei erst ab April 2018 attestiert worden. Im Weiteren sei aufgrund der vorliegenden Geschäfts- und Einkommenszahlen bereits vor 2016 von einem deutlichen Rückgang der Geschäftsaktivitäten auszugehen.