Der angegebene Lohn habe der Arbeitsleistung entsprochen (VB 40 S. 5). Aufgrund der Corona-Situation bestehe zurzeit kein Bedarf (keine Ausstellungen) und in Zukunft werde das Verkaufsteam neu aufgestellt werden, weshalb voraussichtlich kein Bedarf mehr für die Mitarbeit der Beschwerdeführerin bestehen werde (VB 40 S. 8).