5.2. Im Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit/Haushalt gab die Beschwerdeführerin an, sie könne den Haushalt weiterhin erledigen, benötige jedoch mehr Zeit als früher und brauche Pausen. Aufgrund zunehmender Probleme/Schmerzen in den Fussgelenken habe sie das Pensum ab 2016 laufend reduzieren müssen. Ohne den Gesundheitsschaden würde sie heute eine ausserhäusliche Erwerbstätigkeit in einem 80–100%-Pensum ausüben (VB 19). 5.3. Aus dem Auszug aus dem Individuellen Konto ergeben sich betreffend die letzten zehn Jahre vor der Anmeldung folgende Einkommen, auf denen Beiträge abgerechnet wurden (VB 21):