Die Beschwerdeführerin bringt demgegenüber im Wesentlichen vor, dass sie im Gesundheitsfall zu 80 bis 100 %, mindestens aber zu 70 % erwerbstätig wäre (Beschwerde S. 6 ff.). Sie habe bereits seit der Jugend, zunehmend ab 2010 und insbesondere ab 2015, an OSG-Gelenkschmerzen, Schulterbeschwerden und Kniebeschwerden gelitten. Entsprechend habe sich die gesundheitliche Situation ab 2010 und insbesondere ab 2015 -4-