"1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 13. August 2024 sei aufzuheben und der Versicherten sei mit Wirkung ab 6 Monaten nach der IV- Anmeldung eine Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 13. August 2024 aufzuheben und die Sache sei zur Vornahme von gutachterlichen Abklärungen und anschliessendem neuen Leistungsentscheid an die Beschwerdegegnerin zurück zu weisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."