4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zugunsten des Beschwerdeführers[!] (zzgl. MwSt.)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. Juni 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 31) zu Recht einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige verneint hat.