2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 29. August 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27.06.2024 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die[!] Beschwerdeführerin sei das Recht auf eine Hilflosenentschädigung für leichte Hilflosigkeit zuzuerkennen und rückwirkend auf den frühestmöglichen Zeitpunkt eine Hilflosenentschädigung zu gewähren. 3. Eventualiter sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung des Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.