1.2. Am 10. November 2023 meldeten die Eltern der Beschwerdeführerin diese aufgrund der besagten Schwerhörigkeit bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung für Minderjährige an. Nach Einholung medizinischer Akten und Rücksprache mit dem internen Abklärungsdienst (Abklärungsbericht vom 29. April 2024) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 2. Mai 2024 die Abweisung des entsprechenden Leistungsbegehrens in Aussicht. Nach dagegen gerichteten Einwänden und erneuter Rücksprache mit dem Abklärungsdienst bestätigte sie diesen Entscheid mit Verfügung vom 27. Juni 2024.