5.3.2. Die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin reichte am 24. Februar 2025 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 17 Stunden zu Fr. 250.00, Barauslagen von Fr. 61.90 und Mehrwertsteuer von Fr. 349.25, total somit Fr. 4'661.15, ausweist.