S. 5 ff.; 316 S. 1). Die bildgebenden Untersuchungen (Röntgen, CT, MRI) des rechten Knies vom 13. Juni 2024 zeigten nach Lage der Akten zudem weiterhin eine moderate Gonarthrose (vgl. VB 408 S. 3). In dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Bericht vom 30. Juli 2024 (vgl. Beschwerdebeilage [BB] 3) führte PD Dr. med. D._____ ebenfalls aus, gemäss Radiologiebefund handle es sich um eine moderate Arthrose. Man sehe auch keine angrenzenden Zysten am medialen Femurkondylus oder am medialen Tibiaplateau, so dass die Beurteilung durch die Beschwerdegegnerin nachvollzogen werden könne.