4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, die Feststellungen des Versicherungsmediziners PD Dr. med. B._____ würden in Diskrepanz zu den Berichten seines behandelnden Arztes PD Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, stehen. Zudem seien die neusten Röntgenbilder und MRI-Befunde, die gemäss Dr. med. D._____ nebst der Gonarthrose, die allenfalls in der Zwischenzeit das Stadium III erreiche, einen Knorpelschaden am rechten Knie zeigten, dem Versicherungsmediziner nicht vorgelegt worden, womit -7-